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Elterngeld und Kindergeld nach der Geburt beantragen

staatliche Leistungen für Eltern und Kinder - Elternzeit

Die Schwangerschaft ist gut verlaufen, die Geburt steht an, die Finanzen müssen überprüft werden, denn auch nach der Geburt ist vor der Geburt. Der Verdienstausfall muss abgefangen werden, die laufenden Kosten müssen gedeckt werden und daher gibt es staatliche Leistungen, die den Verdienstausfall verringern. Hierfür ist das Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld und auch das Landeserziehungsgeld gedacht.

Kindergeld Anspruch:
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern bzw Erziehungsberechtigten deren Kinder im Haushalt der Familie leben und ihren Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Kindergeld Beantragung:
Das Kindergeld beantragen Sie bei Ihrer im Bundesland zuständigen Familienkasse.

Wieviel Kindergeld Höhe:
  • Bis 2014: 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 215 Euro
  • in 2015: 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 Euro
  • Ab 2016: 190 Euro für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 221 Euro

    Wie lange Kindergeld Anspruch:
    Generell bekommt man Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Beantragung, also rechtzeitig Kindergeld Antrag stellen, bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres. Danach kann weiterhin Kindergeldanspruch bestehen und das bis zum 25 Lebensjahr, sofern das Kind in Ausbildung steht oder sich noch in Schulischer Laufbahn (z.B. Studium) befindet.

    Elterngeld Anspruch:
    Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, dieses Kind selbst erzieht, keiner (vollen) Erwerbstätigkeit nachgeht und eine bestimmte Einkommensgrenze (250000 Euro) im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreitet.

    Elterngeld wird gezahlt für:
    leibliche, angenommene Kinder, Stiefkinder, Kinder in Adoptionspflege, Kinder des Lebenspartners aber auch für nicht eheliche Kinder.

    Elterngeld Zeitraum:
    Elterngeld wird frühstens ab der Geburt und längstens bis zum Ende des 14. Lebensmonates gezahlt. Darüber hinaus kann noch für 2 weitere Lebensmonate dem anderen Elternteil Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden.

    Elterngeld Bemessungszeitraum:
    Das Einkommen (die Einkünfte) der 12 Monate vor der Geburt des Kindes wird zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes herangezogen.

    Elterngeld Höhe:
    Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträt 300 Euro. Maximal wird Elterngeld in Höhe von 1800 Euro ausbezahlt.

    Weitere und genaue Informationen zum Elterngeld bekommen Sie bspw hier: www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/index.php

    Landeserziehungsgeld:
    In Sachsen und Bayern wird Landeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz in Bayern, ohne Erwerbstätigkeit, Kind selbst betreuen, usw.) gezahlt. In Bayern beträgt die Höhe des Landeserziehungsgeldes 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind und es wird maximal für 6 Monate für das erste Kind und maximal 12 Monate ab dem zweiten Kind gewährt.

    Weitere und genaue Infos zum Landeserziehungsgeld in Bayern gibt es hier www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/fragen/index.php

    Mutterschaftsgeld:
    Mutterschaftsgeld erhalten sie wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist privat krankenversichert oder über ein Familienmitglied (z.B. Ihren Ehemann) familienversichert sind und Sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst hat oder Sie während der Schutzfristen aus einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind oder wechseln.

    Weitere und genaue Infos zum Mutterschaftsgeld gibt es hier: https://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm