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Zuschuss künstliche Befruchtungen

Wer zahlt was für künstliche Befruchtungen

Paare, die sich für den Schritt einer künstlichen Befruchtung in Deutschland entscheiden, müssen zumeist tief in die Tasche greifen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Die Behandlungen sind teuer und die Krankenversicherungen übernehmen nur einen gewissen Anteil der Kosten.

Manche private Versicherungen tragen sogar die kompletten Kosten, doch auch nur für den Fall, dass der „Verursacher“ der Kinderlosigkeit privat versichert ist.

Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das im Januar 2009 gefällt wurde, ist es verfassungsgemäß, dass die Krankenversicherungen nur 50 Prozent der Kosten für die medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft tragen müssen. Hierzu gehören Insemination und In-vitro Fertilisation mit Embryotransfer.

Da die Kosten für die nötigen Behandlungen aber hoch sind, kommen auf die Paare dennoch in den meisten Fällen Beträge von über 1000 Euro für eine Behandlung zu. Dies soll nun gelockert werden, seit im März 2012 der Bundesrat einem Gesetzesentwurf einiger Bundesländer zugestimmt hat, der vorsieht, dass zumindest ein Zuschuss von 25 Prozent auf die Kosten vom Bund getragen wird. Dies würde dann bedeuten, dass die Paare selbst nur noch 25 Prozent der Kosten selbst bezahlen müssten.

Wer sich die Unterstützung der Krankenversicherung zusichern möchte, muss jedoch gewisse Punkte erfüllen. So dürfen Frauen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab diesem Alter stehen die Erfolgschancen der Behandlung eher schlecht, so dass sich aus Sicht der Krankenkassen eine Förderung nicht mehr lohnt.

Außerdem müssen die Beteiligten das 25. Lebensjahr vollendet haben, damit sich Paare nicht schon zu früh für einen solchen Schritt entscheiden. Die Paare müssen zudem verheiratet sein.

Es ist jedoch auch möglich, als unverheiratete und empfängnisunfähige Frau einen Beitrag von der Krankenversicherung zu bekommen. Allein die donogene Insemination (wenn ein unbekannter Fremdspender der Vater ist) wird weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung unterstützt. Quelle: Statista